Im Umfang der Impulsberatung „erneuerbar heizen“ werden alternative Wärmeerzeugungssysteme für Ihr Haus eruiert und mit Ihnen vor Ort besprochen. Die Impulsberatung „erneuerbar heizen“ wird durch den Kanton in der Höhe von 350 CHF finanziell unterstützt. Ihr Kostenbeitrag beträgt 150 CHF inkl. MWST.
Sie möchten Ihre Liegenschaft sanieren und haben Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen? Sie möchten für die energetische Sanierung Ihres Ein- oder Mehrfamilienhauses oder Ihrer
Geschäftsliegenschaft von Förderbeiträgen profitieren?
Haben Sie gewusst, dass Sie beispielsweise für den Ersatz Ihrer Öl- oder Elektroheizung durch ein erneuerbares Heizsystem Fördergelder erhalten?
Unsere Vorgehensberatung bietet Ihnen die nötige Hilfestellung. Dabei beraten wir Sie spezifisch für Ihr Haus über Sanierungsmöglichkeiten der Gebäudehülle und/oder geben Ihnen einen Überblick
über die verschiedenen erneuerbaren Heizsysteme und deren technische Machbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Fördergelder.
Unsere Grob- und Planungsberatungen richten sich an EigentümerInnen, Verwaltungen, Haustechnikfirmen und Architekten.
Im Rahmen der energieberatungAARGAU werden Gemeinden durch regionale Gemeindeberaterinnen und -berater betreut. Die Gemeindeberaterinnen und -berater betreiben Öffentlichkeitsarbeit in Ihrer Region. Sie sind Ansprechpartner für Veranstaltungen sowie Aus- und Weiterbildungen zu Themen rund um die Energie.
Gerne erstellen wir die Energieetikette für Ihr Gebäude, der sogenannte GEAK ® (Gebäudeenergieausweis der Kantone). Mit dem schweizweit anerkannten und teilweise für die kantonalen Förderbeiträge relevanten Dokument wird die Gebäudehülle sowie die Haustechnik beurteilt. Für Ein- / Mehrfamilienhäuser / einfache Verwaltungs- und Schulbauten / Hotels / Verkaufsflächen / Restaurants. Als Plus erhalten Sie einen Beratungsbericht, welcher den Standard-GEAK ergänzt und bis zu drei Sanierungsvarianten aufzeigt. Ebenfalls zeigen wir Ihnen neben der Energieeinsparung auch die Investitionskosten sowie die Wirtschaftlichkeit inkl. Förderbeiträgen der einzelnen Massnahmen auf.
Im Umfang eines Baugesuchs muss der Nachweis zur Einhaltung des Energiegesetzes erbracht werden. Wir übernehmen die Nachweiserstellung für Sie. Für Neubauten, Umbauten, Erweiterungen und Umnutzungen.